Weitere Informationen
Medizinprodukte-
sicherheit
„Gemäß § 6 Abs. 1 MPBetreibV müssen Gesundheitseinrichtungen einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bestimmen. Nach Abs. 4 muss eine Funktions-E-Mail-Adresse des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit auf der Internetseite der Gesundheitseinrichtung bekannt gemacht werden. Den Beauftragten für Medizinproduktesicherheit im Malteser Rettungsdienst können Sie unter
Beauftragter.MP-Sicherheit.Notfallvorsorge@malteer.org
kontaktieren.